parifer Moniteur universel du 20 juillet 1815, 1er supplément au no 201, in dem Journal de Francfort 1815, no 225, 229, 232, 236, 239; in den Europäischen Annalen von 1815, St. XII, und von 1816, St. I; und ein besonderer zu Franks furt am Main erschienener Abdruck unter dem Titel: Acte du congrès de Vienne, signé le 9 juin 1815, 35 Seiten in 4. Der Abdruck in der Gazette officielle, scheint die einzige Quelle zu seyn, aus welcher bei den übrigen sø eben angeführten, und andern Abdrücken geschöpft worden ist. Bei allen diesen Abs drücken fehlen die siebenzehn Beilagen der CongreßActe. Nachstehende Uebersicht des Inhaltes dieser Schlußs Acte des Congresses, die den einzelnen Artikeln vorgeseßten Summarien, und die unter dem Text hie und da befinds lichen Varianten, bat der jeßige Herausgeber binzuges fügt. Uebersicht des Inhalts dieser Schluß, oder Haupturkunde · des wiener Congresses. Eingang. Veranlassung. Benennung der Bevollmächtigten von Sefto reich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Vortugal, Preuss fen, Rusland, Schweden: nach französisch alphabetischer Ords nung der Mächte. I. Polen. Art. 1. Allgemeine Verfügungen in Beziehung auf das Hers zogthum Warschau. 2. Grenzen des Herzogthums Posen. 3. Salzwerke von Wieliczka. 4. Grenzen zwischen Gals lizien und dem russischen Gebiet. 5. Zurückgabe der Kreise von Tarnopolic. an Deßtreich. 6. Cracau zur freien Stadt erklärt. 7. Grenzen des Gebiets von Cras cau. 8. Privilegien für Podgorze. 9. Neutralität von Cracau. 10. Constitution, Academie und Bisthum von Cracau. 11. Allgemeine Amnestie in dem Herzogthum Warschau, 12. Aufhebung des Sequesters und der Cons fiscationen. 13. Ausnahmen von vorstehendem Artikel. II. Teutschland. A) Territorial Veränderungen. aa) Was es von dem Königreich Sachsen erhält. bb) Alte preuffische Provinzen. 23. Aufzählung der Provinzen, von welchen Preussen wies eo) Neue Besihungen Breuffens auf beiden Seis 24. Preussische Besizungen diesseit des Rheins. 25. Preuss b) Königreich Hannover. 26. Stiftung des Königreichs Hannover. 27. Abtretuns c) Großherzogthum Oldenburg. 33. Abtretungen von Hannover an den Herzog von Ols denburg. 34. Großherzogliche Würde für Oldenburg. d) Großherzogthümer Mecklenburg. Schwerin und Strelig. 35. Die großherzogliche Würde, erhalten die herzoglichen Häuser MecklenburgSchwerin und) Mecklenburg Strelig. e) Großherzogthum Sachsen Weimar. 36. Großherzogliche Würde für SachsenWeimar, 37. Abs tretungen von Preussen an Sachsen Weimar, 38. Weis tere Maaßregeln, in Absicht auf Bestimmung der an Weis mar abzutretenden Lånder. 39. Bezirke und Orte, wels che unter diesen Abtretungen begriffen seyn sollen. f) Fulda. 4ɔ, Abtretungen aus dem ehemaligen FuldaDepartement, an Preuffen. g) Verkaufte Domänen von Fulda und Hanau. 41. Domånen des Fürstenthums Fulda und der Grafs schaft Hanau, h) Weglar. 48. Verfügung über Wezlar, zu Gunsten Preussens. H Mediatisirte Bezirke in dem westphälis schen Kreise. 43. Mediatifirte oder fubjicirte Bezirke in dem westphälis fchen Kreife, welche zu Preussen gehören sollen. k) Wirzburg und Aschaffenburg. 44. Verfügungen über das Großherzogthum Wirzburg und das Fürstenthum Aschaffenburg, zu Gunsten Baierns. 1) Fürst Primas. Diener des Großherzog. thums Frankfurt. 45. Rechte, Vorzüge, Unterhalt und Privatvermögen des Fürßen Primas. Unterhalt der Diener des Großherzoge thums Frankfurt. m) Stadt Frankfurt. 46. Die Stadt Frankfurt wird eine freie Stadt und Mits glied des teutschen Bundes. Rechtsgleichheit der christlis chen Glaubensparteien. Verfassung. Entscheidung der Streitigkeiten über ihre Verfassung, und Handhabung dieser. n) Großherzogthum Hessen. 47. Entschädigung des Großherzogs von Hessen. o) Hessen, Homburg, 48. Wiedereinfegung des Landgrafen von Heffens Homs burg in feine vormaligen Befihungen, Einkünfte, Rechte und politischen Beziehungen, p) Besißungen auf der linken Rheinseite, vorbehalten für Oldenburg, Coburg, Mecklenburg Strelit, Hessen Homburg und den Grafen von Pappenheim. 49. Gebiete auf der linken Rheinseite, welche für Oldens burg, SachfenCoburg, MecklenburgStrelik, Hessen Homs burg und den Grafen von Pappenheim vorbehalten wers den. 50. Künftige Anordnungen, in Beziehung auf dies fe Gebiete, q) Lånder auf beiden Seiten des Rheins, für Oestreich; insbesondere Isenburg. 51. Länder auf beiden Seiten des Rheins, welche an Deftreich überlassen werden. 52. Fürstenthum Isenburg kommt unter öftreichische Hoheit. B) Teutscher Bund. 53. Stiftung dieses Bundes. Festsetung dazu gehöriger Gebiete, und seines Namens. 54. Zweck des Bundes. 55. Gleichheit der Bundesrechte und Bundespflichten, für alle Bundesglieder. 56. Bundesversammlung mit 17 Stims men. 57. Deftreichs Vorsiß, und jeglichen Bundesgliedos Befugniß zu Vorschlägen. 58. Bildung der Bundesvers fammlung, für bestimmte Fälle, zu einem Plenum, mit 69 VirilStimmen. Aussehung der Frage: ob den Stans desherren CuriatStimmen zu ertheilen seven ? 59. Bea ftimmung der für das Blenum gehörenden Gegenstände. Anzahl der Stimmen, welche zu Fassung der Beschlüsse erfordert werden. Beständigkeit und Vertagung der Buns Desversammlung. 60. Ordnung in der Abstimmung. 61. Siz und Eröffnung der Bundesversammlung. 62. Erstes Geschäft der Bundesversammlung: die Abfaffung von Grundgesehen, und die Einrichtung des Bundes. 63. Schuh, Kriegss und Bündnißrecht des Ganzen und der Einzelnen. AufträgalInstanz für Streitigkeiten der Buns desgenossen. 64. Bestätigung der übrigen Artikel der Bundes Acte.. III. Königreich der Niederlande, und Großherzogthum Luxemburg. 65. Stiftung des Königreichs der Niederlande. 66. Grens zen dieses Königreichs. 67. Großherzogthum Luxemburg, zu dem teutschen Bund gehörig. Die Stadt Luremburg eine Bundesfeftung. 68. Grenzen des Großherzogthums Bouillon. 69. Verfügungen über das Herzogthum Bouillon. 70. Abtretung der Besizungen des Hauses NassauOranien in Leutschland. 71. Fürstlich-naffauischer Familien Vertrag von 1783, auf das Großherzogthum Luremburg übertras gen. 72, Laßten und Verbindlichkeiten, welche auf den von Frankreich getrennten belgischen Provinzen haften. 73. VereinigungsActe der belgischen Provinzen. IV. Schweizerische Eidgenossenschaft. 74. Integrität der neunzehn Cantone. 75. Aufnahme drei neuer Cantone. \ 76. Vereinigung des Bisthums Basel und der Stadt Biel mit dem Canton Bern. 77. Rechte der Einwohner in den mit Bern vereinigten Låndern. 78. Zurückgabe der Herrschaft Razüne an den Canton Graubünden. 79. Verabredungen zwischen Frankreich und dem Canton Genf. 80. Abtretungen des Königs von Sardinien an den Canton Genf. 81. Compensationen, welche zwischen den alten und neuen Cantonen eintreten follen. 82. Verfügungen in Betreff der in England ans gelegten GeldCapitale. 83. Entschädigung für die Besis ger der Lods oder Löbergerechtsame. 84. Bestätigung der |