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Frei Schiff unter Feindes Flagge.

Urkundliche Darstellung

der

Bestrebungen zur Fortbildung des Seerechts

seit 1856,

auf Veranlassung der Bremer Handelskammer

herausgegeben von

Ludwig Karl Aegidi und Alfred Klauhold.

Beilage zum Staatsarchiv.

HAMBURG.

Otto Meissner.

186 6.

Einleitung.

Die sieben Mächte, welche den Pariser Frieden geschlossen,

vereinigten sich, für den Fall künftiger Kriege, über die Declaration vom 16. April 1856 (No. I) in Betreff des Seerechts und forderten in Folge derselben diejenigen Staaten, welche an dem Congress nicht theilgenommen, zur bindenden Anerkennung der als untheilbares Ganzes bezeichneten vier Grundsätze der Declaration förmlich und feierlich auf (No. II). Ihren Beitritt erklärten der deutsche Bund und die einzelnen deutschen Staaten; Belgien, Dänemark, Griechenland, Niederlande, Parma, Portugal, Rom, Schweden-Norwegen, Schweiz, beide Sicilien, Toscana; Argentinische Republik, Brasilien, Chili, Ecuador, Guatemala, Haiti, Peru (No. III). Brasilien regte, indem es beitrat, den weiteren internationalen Fortschritt an, der mittlerweile von anderer Seite, jedoch als Vorbedingung der Annahme der Pariser Declaration, geltend gemacht worden war und seither den Gegenstand practischer und theoretischer Bestrebungen ausgemacht hat (No. III, Anmerkung). Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten nämlich unter dem 14. Juli 1856 diejenigen Regierungen, welchen die Pariser Declaration zur Annahme vorgelegt war, vor dem Beitritt gewarnt, die Unvereinbarkeit jener Declaration mit bestehenden Verträgen hervorgehoben und insbesondere zu erkennen gegeben, dass Handelsstaaten, welche die Lasten einer starken Marine nicht tragen noch tragen wollen, das unbestrittne Recht der Kaperei, das Graf Walewski am 8. April 1856 in der 22. Sitzung des Congresses als „piraterie organisée" bezeichnet, nicht zu entbehren vermögen es müsse denn ein Schritt weiter gegangen, auch das Prisenrecht der Kriegsschiffe aufgehoben, somit alles Privateigenthum zur See in Kriegszeiten für unverletzlich erklärt werden (No. IV). Vierzehn Tage später fanden die hier angedeuteten Ideen eine eingehende Ausführung in der berühmten Circular-Note des Staatssecretair des Auswärtigen an die zu Washington beglaubigten Gesandten Frankreichs,

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