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nisch ist. So sind auch hier frühere Urkunden, wel che die politische Geschichte Deutschlands bezeichnen, für die Beurtheilung des Rechtszustandes im Bunde wichtig und merkwürdig. Denn aus ihnen ist in die gegenwärtigen Rechtsverhältnisse Verschiedenes aus drücklich oder stillschweigend übertragen (welches dann zu den directen Quellen gehört), und selbst das Aufgehobene ist wichtig, da es einestheils öfters rechtserläuternd ist und selbst als Rechtsquelle dient, wenn es analogisch (arg. a simili wie a contrario) an: gewandt wird, anderntheils zur geschichtlichen Kennt: niß der öffentlichen Rechtszustände unentbehrlich ist.

Die Worte des Titels,,nach den Original Docu menten“ gelten streng genommen weniger von dem ersten Theil; die Sammlung desselben ist indessen nach den besten Autoritäten veranstaltet. Einige Origi nal- Collationen sind dem Herausgeber durch besondere gewogene Mittheilungen zu Theil geworden; sonst ist der Druck nach den zuverlässigsten bekannten Abdrücken und Ausgaben besorgt worden, welche je desmal zu Anfang der Urkunden namhaft gemacht find. Die Collationen und die Revisionen des Drucks find von dem Herausgeber Wort für Wort mit diplo matischer Genauigkeit vorgenommen worden, daß er also die Richtigkeit und Correctheit des Textes verbürgen kann. In der Folge der Urkunden ist die Chronologie unnöthig nicht verlegt worden. — Deutz sche Uebersetzungen des französischen Textes der vers

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schiedenen Urkunden des ersten Theils werden nicht vermißt werden. Der Herausgeber wäre auch bei dem fast gänzlichen Mangel gemeingültiger oder particulá: rer officiellen Ueberseßungen damit in Verlegenheit ge: kommen; ohnehin darf er von jedem, der diese Samm lung gebrauchen wird, die Kenntniß der französischen Sprache voraussetzen, und einer Undeutschheit wird ihn darum auch Niemand zeihen, der wie er die salvatorische Clausel der Wiener Congreßacte kennt und zu ehren weiß.

Das am Ende angehängte vollständige Sachund Namen Register soll den Gebrauch erleichtern, und zugleich die sonst wohl beliebten Marginalien ent: behrlich machen.

Bei dieser Gelegenheit glaubt der Herausgeber dem Publicum zugleich die Anzeige machen zu dürfen, daß er es übernommen hat, die Fortseßung des bes fannten Recueil des principaux traités etc. des dem Vaterland und der Wissenschaft zu früh entrissenen Herrn von Martens, zu besorgen, welche Sammlung in der Dieterichschen Verlagshandlung zu Göttingen wie bisher forterscheinen wird.

Frankfurt /m. den 14. April 1822.

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Der Herausgeber.

Erster Theil.

Europäisch-germanischer Coder.

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