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DAUL

10-20-27

VORREDE.

Das Münzwesen stehet mit der Wohlfahrt der Staaten und ihrer Bewohner in der innigsten Verbindung und ein zerrüttetes Geldwesen wirkt, krebsartig, auf jedes öffentliche und Privatverhältniss ein. Darum war dem Punkt des Münzwesens bei den vormaligen Reichs- und Kreisverhandlungen

m. s. deshalb u. a. Hirsch's Münzarchiv. Th. 2.

Seite 44.

nach Religion und Justiz der nächste Platz angewiesen. Darum findet man davon in allen vormaligen Wahlcapitulationen gehandelt, während darin gar vieler anderer, auch hohen, Regalien

obgleich sie sonderlich zu jenen

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gehören, welche, in der Regel, Profit abzuwerfen bestimmt sind, das Münzwesen aber hierzu ohne Benachtheiligung von Land und Leuten nicht zu qualificiren ist

gar nicht gedacht worden. Deswegen nicht, weil auch ohne deren Vorhandenseyn und Pflege Staaten wohl bestehen können, was in Betreff des Münzwesens nicht der Fall ist.

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Und folgerecht muss die vorbemerkte altdeutsche Fachreihe gewesen seyn, da noch zu Anfang dieses neunzehnten Jahrhunderts, als Frankreich aus der revolutionären Anarchie gerissen ward, daselbst, gleichzeitig mit Religion und Justiz, das Münzwesen (1803) geordnet wurde.

Kaiser Franz I. hat in einem, in Hirsch's Münzarchiv Th. 8. S. 118 zu findenden, am 13. August 1759 ins Reich

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