Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum Zolltarife vom 13. Februar 1906
Verordnung des Justizministeriums, womit Zuständigkeitsbestimmungen über die Führung der Grundbücher und die Exekutionssachen infolge der mit dem niederösterreichischen Landesgeseße vom 28. Dezember 1904, L. G. und Vdg. Bl. Nr. 1 ex 1905, geänderten Abgrenzung der Wiener Gemeindebezirke getroffen werden
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Übertragung der Aller- höchsten Konzession für die Lokalbahn Wodňan - Prachatiz und der Kon- zession für die Lokalbahn Prachatiß-Wallern an die Aktiengesellschaft „Ver- einigte Böhmerwald-Lokalbahnen" sowie die Konzessionserteilung für eine normalspurige Lokalbahn von Wallern über Tuffet zur Reichsgrenze bei Neu- thal mit einer Abzweigung nach Salnau . .
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung mehrerer mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahnlinien in Meran und Umgebung
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn von Meran nach Obermais
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung eines Nezes von mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn- linien in Lemberg
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe neuer Zeitungs- marken
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Finanzminister über die Ermäßigung der Zustellungsgebühren in bürgerlichen Rechtsangelegen- heiten
Gesez in Angelegenheit der Verlängerung der Wirksamkeit des Geseßes vom 8. Februar 1897, R. G. Bl. Nr. 52, betreffend die Ausdehnung der zeitlichen Befreiung von der Hauszinssteuer für Umbauten, welche im Gebiete der Stadtgemeinde Graz aus öffentlichen Assanierungs- oder Verkehrsrücksichten vorgenommen werden.
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, womit die durch die Ministerialverordnungen vom 2. April 1897, R. G. Bl. Nr. 88, vom 4. März 1898, R. G. Bl. Nr. 44, vom 16. Oktober 1903, R. G. Bl. Nr. 210, und vom 9. Jänner 1905, R. G. Bl. Nr 7, abgeänderte beziehungsweise ergänzte Ministerialverordnung vom 27. Mai 1885, R. G. Bl. Nr. 82, betreffend besondere Bestimmungen bezüglich der Arbeitspausen bei einzelnen Kategorien von Gewerben, weiter ergänzt und in einem Punkte abgeändert wird
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit den übrigen beteiligten Ministern, betreffend die Vollzugsvorschrift zum Geseze vom 16. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1907, über die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten
Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe riums, womit die Neuklassierung der Gemeinden Hainburg und Stockerau verlautbart wird
Kundmachung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Eisenbahn-
ministerium, betreffend die Überweisung der im Eisenbahnverkehre unter
Zollkontrolle nach Rußland austretenden Güter
Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Triest
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Liste der Eisenbahn- strecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahn- frachtverkehr vom 14. Oktober 1890, R. G. Bl. Nr. 186 ex 1892, Anwen- dung findet
Verordnung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums im Ein- vernehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend den Anschluß von Postsparkassenerlagscheinen an die Zahlungsaufträge über die allgemeine Erwerbsteuer und über die Hauszins- und 5%ige Steuer
Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die Vorsorge für vermindert erwerbs- fähig gewordene vertragsmäßig angestellte Eichmeister (Eichmeistergehilfen) und deren Witwen und Waisen
Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Lemberg über Kamionka strumiłowa nach Stojanów
Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Troppau zur Reichsgrenze nächst Piltsch
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Übertragung der Aller- höchsten Konzession vom 1. August 1881, R. G. Bl. Nr. 104, für die Loko- motiveisenbahn von Vöcklabruck nach Kammer auf die Miroslav Ritter von Keißlerschen Erben .
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Abänderung der Kund- machung des Eisenbahnministeriums vom 21. Mai 1907, R. G. Bl. Nr. 134, betreffend die Konzessionierung einer mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn von Kemmelbach-Ybbs nach Ybbs, aus Anlaß der Einführung des Gepäcksverkehres auf dieser Kleinbahn ..
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe neuer Portomarken und Verlängerung der Verwendungsdauer der Briefmarken der vorigen Emission.
Konzessionsurkunde für die normalspurige Lokalbahn von Taus nach Tachau . . Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Schlußeinheiten der an den inländischen Börjen (Wien, Prag und Triest) notierten Effekten als Grund- lage für die B. messung der Effektenumsaßsteuer.
Verordnung des Ministers des Innern, mit welcher das erste Statut für die nach § 39 des Gesetzes vom 16. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1907, über die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten zu errichtende „Allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte" erlassen wird. .
Verordnung des Ministers des Innern, mit welcher eine Mustergeschäftsordnung für die Landesstellen der „Allgemeinen Pensionsanstalt für Angestellte“ ver- öffentlicht wird.
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum Zolltarife vom 13. Februar 1906
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ausgabe von Jubiläums- Landesgoldmünzen zu 10 und 20 Kronen österreichischen Gepräges . . .
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Erstreckung der kon- zessionsmäßigen Frist für die Bauvollendung und die Inbetriebseßung der mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahnlinie in Karls- bad von der Marienbaderstraße zum südlichen Rande des Helenenhofplateaus
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Anwendbarkeit der Kund- machung des Finanzministeriums vom 18. Dezember 1907, R. G. Bl. Nr. 276, betreffend die zu Militärheiratskautionen gewidmeten Effekten der allgemeinen Staatsschuld und der Staatsschuld der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, auf die in solchen Effekten bestehenden Heirats- fautionen der Offiziere und Beamten der k. k. Landwehr sowie der Öffiziere (Rechnungsführer) der k. k. Gendarmerie ausgesprochen wird. .
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn im Gebiete der Stadt Bozen und Umgebung. .
Verordnung des Finanzministeriums wegen Abänderung einiger Bestimmungen, betreffend die Ausfuhr von Bier gegen Steuerrückvergütung über die Zollinie Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe- riums, womit im Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium die Aus- weise d) und e) der Beilage 19 der mit der Ministerialverordnung vom 27. Juli 1895, R. G. Bl. Nr. 119, erlassenen Vollzugsvorschriften zum Ein- quartierungsgeseße vom 11. Juni 1879, R. G. Bl. Nr. 93, und zu dem Geseze vom 25. Juni 1895, R. G. Bl. Nr. 100, abgeändert werden ..
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, womit Vorschriften zum Schuße des Lebens und der Gesundheit der mit gewerblichen Anstreicher-, Lackierer- und Malerarbeiten beschäftigten Personen erlassen werden .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Neben- zollamtes Mauthen in eine Zollexpositur
Gesez, womit die Rekrutenkontingente zur Erhaltung des Heeres, der Kriegs- marine und der Landwehr für das Jahr 1908 bestimmt und deren Aushebung bewilligt werden.
Verordnung des Ministeriums des Innern, mit welcher Vorschriften über die chemische Untersuchung von Farben, welche bei Erzeugung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen verwendet werden dürfen, erlassen werden . . .
Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Bezeichnung jener mit dem pharmazeutischen Berufe zusammenhängenden oder demselben verwandten Beschäftigungen, welche als fachliche Tätigkeit im Sinne des § 3 des Gesezes vom 18. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 5 ex 1907, zu betrachten sind. . .
Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Beschränkung der Abgabe von Aether und Spiritus Aetheris in öffentlichen Apotheken in der Buko- wina
Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Tirol . . Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, dem Justizministerium und dem Handelsministerium, womit die Anwendung der früheren österreichischen Währung im Verkehre der Handel- und Gewerbetreibenden mit dem Publikum verboten wird. .
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, betreffend die Hinausgabe eines Verzeichnisses über den durchschnittlichen Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach Nr. 622 unterliegenden chemischen Hilfsstoffe und Produkte .
Kundmachung des Ministers des Jnnern im Einvernehmen mit dem Finanz- minister, dem Handelsminister und dem Ackerbauminister, betreffend die Richtigstellung eines Fehlers in der Verordnung vom 16. April 1907, R G. Bl. Nr. 106
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht im Einvernehmen mit dem Ackerbauminister, mit welcher der § 27 der Staatsprüfungsordnung für die Hochschule für Bodenkultur vom 7. Juni 1906, R. G. Bl. Nr. 117, abgeändert wird.
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Neben- zollamtes I. Klasse in Rudo unter gleichzeitiger Auflassung des dort auf- gestellten Ansagepostens
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Expositur des Nebenzollamtes Vallarsa in Piano della Fugazza (Streva) für die Dauer der Sommermonate des Jahres 1908 . .
Verordnung des Justizministers, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Triesch in Mähren
Verordnung des Justizministers, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Zlabings in Mähren
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend das Erlöschen der Aller- höchsten Konzessionen für die Lokomotiveisenbahnen (Dampftramways) von Hiezing nach Perchtoldsdorf, von Wien (II. Bezirk) nach Stammersdorf, von Floridsdorf nach Groß-Enzersdorf, von Perchtoldsdorf nach Mödling und von Hiezing nach Ober-St. Veit . .
Konzessionsurkunde für die normalspurige Lokalbahn mit elektrischem Betriebe von Bruneck nach Sand i. T.
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins- steuer-Einzahlungstermine im Steuereinhebungsbezirke Saaz
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum Zolltarife vom 13. Februar 1906
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, womit die Verwendung der fürstlich Liechtensteinschen Landesgoldmünzen zu Zollzahlungen gestattet wird
Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Handelsmini- sterium und dem Eisenbahnministerium, betreffend die Zulassung der fürstlich Liechtensteinschen Landesmünzen zu Zahlungen bei den Zollämtern, Steuer- ämtern, Postämtern und den Kassen der k. I. Staatsbahnen in den Gerichts- bezirken Feldkirch und Bludenz .
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, mit welcher besondere Bestimmungen für die gewerbemäßige Ver- mittlung von Ammenstellen erlassen werden
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den Ministern des Innern und der Justiz, mit welcher besondere Bestimmungen für die gewerbe- mäßige Vermittlung von Dienst- und Arbeitsstellen nach dem Auslande erlassen werden
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Expositur des königlich ungarischen Hauptzollamtes Budapest im Etablissement der Anton Dreherschen Bierbrauereiaktiengesellschaft in Budapest (Köbánya)
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe von Briefmarken- heftchen
Verordnung des Justizministers über den Urheberrechtsschuß im Verhältnisse zu Schweden.
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinde und des Gutsgebietes Lonie zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Przemyślany und des Kreisgerichtes Brzeżany in Ostgalizien.
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Ausbeute an Schwefel- und Essig- äther aus Alkohol
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