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Destreich war, unter Einverständniß der üb rigen verbündeten Mächte, mit Baiern am 11. April 1815 übereingekommen *), daß Baiern für die an Destreich zu machenden Abtretungen (Theile von Salzburg und von dem Hausruckviertel, das Innviertel und Amt Vils) unter Underem auch von HessenDarmstadt verschiedene ehemalige hanauische Bes fihungen erhalten sollte. Es war ferner um dieselbe Zeit von den verbündeten Mächten festgeseht worden, daß HessenDarmstadt nicht nur an Preussen das Herzoge thum Westphalen, sondern auch an Kurhessen verschies dene Bezirke abtreten, und dagegen auf der linken Rheinfeite einen Landesbezirk mit 325,982 Einwohner erhalten follte.

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Diesem Plan widerfuhren wenig Tage nachher verschiedene erhebliche Abänderungen, bei Unterhands lung einer neuen Uebereinkunft zwischen Destreich und Baiern vom 23. April 1815**). Man hatte festgesezt, daß Hessen Darmstadt abzutreten habe***)

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) Vergl. des Herausgebers Uebersicht der diplomatischen Verhandlungen des wiener Congr. S. 81 f.

**) Ebendas. S. 82.

***) Die näheren Angaben findet man in der Beilage 1.

N

Als Entschädigung für diese Abtretungen, hatte man für Hessen auf der linken Rheinseite einen Landesbezirk mit 319,436 Einwohnern bestimmt. Diese Einwohnerzahl ist um 38,526 geringer, als die Zahl der festgesehten hessischen Abtretungen. Der Grund dieser Minderung lag in der Bestimmung, die man bei den TerritorialAusgleichungen als Grunds sah anzunehmen beliebt hatte, daß die so genannten mediatisirten Unterthanen, das heißt die zu stans desherrlichen Bezirken gehörenden Unterthanen, über welche von dem Souverain bloß Oberhoheitsrechte auszuüben sind, nur zur Hälfte (als so ges nannte halbe Seelen) in Anschlag zu bringen seyen. Da nun Hessen Darmstadt 107,638 Unterthanen die ser Art abtreten sollte, so wurden diese nur gerech net zu

dazu die übrigen

tamen also überhaupt in Rechnung Bestimmt waren für Darmstadt

also mehr .

53,819

250,324

304,143

318,436

15,293

Diese Mehrzahl mochte betrachtet worden seyn, theils als Vergütung für den Mehrbetrag der Domainen in dem Herzogthum Westphalen, theils als Ausgleis chung der RechnungsDifferenz in der Einwohnerzahl des Herzogthums Weftphalen, die man nur zú 131,000 angenommen hatte, während Hessen solche auf mehr als 140,000 angab.

Diese Festsetzungen wurden, kurz vor dem Abs schluß des östreichisch baierischen Vertrags vom 23. April 1815 *), dem großherzoglich - hessischen Herrn Bevollmächtigen mitgetheilt, der es an uns gefäumtem Widerspruch, an Einwendungen

*) Man f. die angef. Uebersicht 2c. S. 82.

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und Erinnerungen gegen den numerischen, finans ziellen, statistischen und politischen Gehalt der fests gefehten Abtretungen und Entschädigungen, und an einstweilen von ihm, noch ohne erhaltene Weisung, gemachten Gegen Projecten und Anerbietungen) nicht fehlen ließ. In der Einwohnerzahl, meinte er, könnte man wohl, bei dem åussern und innern Mißverhältniß der Gegenstände, 3 für 2 fordern, aufs Wenigste aber, daß die standesherrlichen Untertha, nen nicht halb, sondern für voll angerechnet wur den, da dieselben zu der Conscription und den Staatsabgaben eben so wohl als die übrigen beigezogen, und zu Darmstadt gewiß nicht übler als irgendwo anders behandelt werden würden, auch man sich in Ansehung ihrer, denselben Verpflichtungen unterwerfen werde, welche Baiern, Wirtemberg und Baden übernehmen würden.

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Insbesondere wurden Einwendungen hin zugefügt, gegen den Ansah der Volksmenge in dem Herzogthum Westphalen, und gegen die an Kurhessen, ausser den hanauischen Aemtern, zu ma= chenden Abtretungen. Auch ward volle Entschädigung begehrt für die Abtretung an HessenHomburg, nach der großherzoglich hessischen Angabe von 8,386 Einwohnern. Es ward wiederholt erinnert, daß eine Trennung der standesherrlichen Bezirke in der Wetterau von dem Großherzogthum Hessen, eine abermalige Isolirung verschiedener hessischen Befihungen zur Folge haben werde, welche geradezu in Widerspruch stehe mit dem Grundfat der Confö deration und der Handhabung der Stärke und Unabhängigkeit ihrer Mitglieder. Wenn man auch zu Abtretung der Grafsschaft Erbach fich verstehen wol

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*) Man f. Beilage 2.

le, so müsse doch das Amt Schönberg davon ausges nommen seyn, das neben der SommerResidenz Auerbach gelegen sey, und über welches Heffen feit undenklicher Beit landeshoheitliche Rechte ausübe, so wie über Habiz. heim, das mitten in seinem Lande gelegen sey, und auf welches es ebenmásig Rechte habe, die durch die Zeit ge= heiligt seyen. Weniger noch könne man sich entschliessen, zu Abtretung der von hessischem Gebiet umschlossenen ehemaligen reich sritterschaftlichen Besigungen (Fränkisch Grumbach, Birkenau und Albersbach) an Baiern.

Wenn man an Kurhessen Bezirke von Oberheffen zu überlassen sich entschliessen solle, so müsse man dabei zur Bedingung machen, daß 1) die großherzoglich hessische Provinz Starkenburg unangetastet bleibe, statt daß man einen Bezirk mit 125,809 Einwohnern davon abreissen wolle ; nur einen zweifachen Lausch mit Baiern (der in der Beilage 1 unter lit. B. angegeben ist) könnne man sich gefallen lassen. Denn was die pfälzischen und mainzer Aemter betreffe, welche Hessen durch den ReichsdeputationsHauptschluß von 1803, §. 7., gegen sehr reich ausgestattete Aemter, als FamilienEigenthum, die es an Baden und Nassau habe abs treten müssen, und deren Abtretung an Baiern, dies ses bis etliche Meilen der großherzoglichen Residenz nahe bringen würde, so werde man davon in teis nem Fall auch nur ein Dorf abtreten, so wie von den Aemtern Babenhausen und Schafheim, den einzigen Resten von dem hanaulichtenbergischen Erbtheil. Gern wolle man Baiern das ganze rechte Mainufer einräumen, aber es werde schwer fallen, ein Bedürfniß einer militärischen Linie in dem Mittelpunct der Conföderation zu beweisen. 2) Nächstdem müsse Hessen eine Communication,

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zwischen seinen zwei Provinzen, verschafft werden. Sie sey wesentlich nothwendig, und man lege dazu einen Plan vor (Lit. C. in der Beilage 3).

Unterdessen fand der großherzoglich - hessische Hof sich bewogen, durch eine Note vom 6. Mai 1815, den Herren Bevollmächtigten von Destreich, Rußland und Preussen, amtlich erklären zu lassen: ,,daß bei den grossen Anstrengungen und Aufopfe rungen, welche er auch jest wieder für die gemeins schaftliche Sache, in Stellung seines TruppenCorps und dessen Unterhaltung mache, Er unabweichlich auf dem Status quo des Besites seiner sämmtlichen Lande bis zu dem Frieden bestehen müsse, und da das mitgetheilte Projet d'arrangement eine ganze Berstückelung seiner beiden alten Provinzen Heffen und Starkenburg nach sich ziehen würde, so könne er, auf keinen Fall, je und niemals in dasselbe eins willigen. Se. Königliche Hoheit seyen dieses Sich felbst, Ihrer Familie, Ihrer Nachkommenschaft und Ihren Unterthanen schuldig, von denen Sie immer so grosse Beweise von Anhänglichkeit und Treue ers halten hätten. Um jedoch Ihre Bereitwilligkeit zu jedem gerechten, billigen und nur thunlichen Vorschlag zu beweisen, so wollten Höchstdieselben, nach zugestandenem und feierlich ausgesprochenem Status quo, einem weniger zerstückelnden Project mit Vers gnügen und aller möglichen Berücksichtigung entgegen fehen."

"

Als man unmittelbar hierauf, für das Herzog, thum Westphalen, bloß den Bezirk von Mainz und einen andern der vier Bezirke des Departements Donnersberg geboten hatte, wurden von hessis fcher Seite, unter dem 10. Mai, dazu noch, nebst der Stadt und den Salinen von Kreuznach, die

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