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betreffend die Unterhandlungen wegen Polen und des Königreichs Sachsen.

Vorbericht

des Herausgebers.

Die Unterhandlung über das Schicksal Polens und des Königreichs Sachsen (,,la question polonaise et saxonne"), war auf dem wiener Congreß unstreitig die schwierigste, langwierigste und verwickelteste.

Der Herausgeber dieser CongreßActen hat daher nicht ermangelt, derselben ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und nachher, in seiner „Uebersicht der diplomatischen Verhandlungen des wiener Congresses*) (Frankf. 1816. gr. 8.), dem Publicum möglichst treuen und vollständigen Bericht davon abzustatten.

Mit unsäglicher Mühe hat er, auf dem Congreß selbst, und nachher nicht nur persönlich in St. Petersburg, Berlin und Frankfurt am Main, sondern auch in mannig

*) Man s. daselbst in dem Register, bie Worte Polen und Sachsen.

Acten d. Congr. VII. Bd. 1. Heft.

faltigem Briefwechsel, sich bestrebt, die dahin gehörigen Congreß Actenstücke so åcht und vollständig, wie möglich, zu sammeln, um dieselben in gegenwärtiger gedruckter Samm lung niederzulegen.

Vieles ist ihm in dieser Hinsicht, ungeachtet der auf dem Congreß über diesen Gegenstand theils für nöthig, theils für nüßlich erachteten Geheimhaltung, über Erwar tung gelungen. Dennoch fehlen ihm noch verschiedene bedeutende Actenstücke, für deren gefällige Mittheilung er an zwei verschiedenen, sehr hohen und verehrungswerthen Orten, mehrmal bestimmte Zusage erhalten hat. Wenn diese, der ertheilten Befehle ungeachtet, bis jeßt nicht in Erfüllung gegangen ist, so liegt der Grund hievon ohne Zweifel ganz allein in einem Uebermaas von dringenden CanzleiGeschäften, und es darf darum die Hoffnung und der Wunsch, daß das huldreiche Versprechen keineswegs ohne endlichen günstigen Erfolg bleiben möge, nicht anfgegeben werden.

Im Fall dem Herausgeber gelingen follte, diese noch fehlenden Actenstücke, von dem einen oder von dem andern dieser beiden Orte, oder von dritter gütiger Hand, worum er hiemit angelegentlichst bittet, noch zu erhalten, wird derselbe nicht säumen, solche, wäre es auch erst în einem SupplementBande zu diesen Acten, dem Publicum mitzutheilen. Inzwischen glaubt er in einer blosen, wenn gleich noch so fest gegründeten, Hoffnung eine zus reichende Entschuldigung, für einen noch längern Verzug in der Bekanntmachung der in feien Hånden schon långst befindlichen Actenstücke, um so weniger zu finden, da die noch fehlenden, so weit ihm deren Daseyn bekannt ist, wenigstens der Anzahl nach, einen verhältnißmäßig geringen Theil ausmachen.

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Damit jedoch diese fehlenden Actenstücke wenigstens ihrem Daseyn und Ursprung nach, so viel möglich, einstweilen bekannt seyen, sind ihre Rubriken zwischen den hier abgedruckten, nach der Zeitfolge an den gehörigen Orten angezeigt. Es sind die Nummern 1, 2, 7, 14. 19, 25, 26, 39, 43 und 46.

Zu den noch fehlenden Actenstücken, gehört, gleich dem unter Num. 25 angeführten. AllianzVertrag, welchen Oestreich, Großbritannien und Frankreich, zu Wien am 6. Jänner, geschlossen haben, auch diejenige Uebereinkunft, welche gleich im Anfang des Congresses, „, am 28. September 1814 zu Wien zwischen Ruß„land und Preussen statt gehabt, und zufolge welcher Sr. Majestät der Kaiser von Rußland, mit Ein,,stimmung Oestreichs und Englands, die Vers ,,waltung des Königreichs Sachsen in die Hände Sr. „Majestät des Königs von Preussen zu legen versprochen », hat “**).

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Geschrieben im April 1817.

Der Herausgeber.

*) Worte des russischen GeneralGouverneurs in dem Königreich Sachsen, Fürsten Repnin, in seiner EircularNote an die Gouvernements Commiffarien im Königreich Sachsen, v. 28. October 1814; 2 in der Allgem. Zeitung 1814, Num. 316. Der Fürßt fügte hinzu, daß ein amtliches Schreiben des Staatsministers Frhrn. von Stein v. 21. Oct. ihn hievon unterrichtet habe. Die Rede, welche der Fürft Repnin bei seiner Abreise von Dresden am 8. Nov. 1814 hielt, fieng also an: Un acte public, passé entre la Russie et la Prusse, auquel l'Autriche et l'Angleterre ont accédé, remet l'administration future de la Saxe dans les mains de Sa Majesté le Roi de Prusse." Allgem. Zeitung,

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