- Diplomatisches Archiv.. für die Zeit- und Staaten-Geschichte. Fünfundzwanzigster Band. Enthalteno: schiedenen Staaten. ARCHIVES DIPLOMATIQUES POUR L'HISTOIRE DU TEMS, ET DES ÉTATS, Vingt-cinquième volume. Stuttgart und Tübingen, 1 8 3 0. mo na tlich è n H eft e n. 3 Ne u nz eh nter Band. Stuttgart und Lübingen, 1 8 3 0. 5 Die neuesten Staatsakten und Urkunden bilden ein für side bestehendes Werf, können aber zugleich auch als Fortfeßung des zuerst in französischer, dann in deutscher Sprache herausgekom: menen diplomatischen Archivs für die Zeit- und Staatengeschichte dienen, weßwegen denselben ein doppelter Titel beigefügt wird. Die noch vorråthigen Eremplare der ersten' vierzehn Bånde werden, um deren Abnahme möglichst zu erleichtern, um den berabgesezten Preis von 20 ff. abgegeben, während fie vorher 56 fl. kosteten. Stuttgart und Tübingen. F. S. Cotta'lche Budyhandlung. 1 Alphabetisches Verzeichniß über den Inhalt des neunzehnten Bandes der Neues ften Staatsaften (des diplomatisch en Ar: chivå für die Zeit- und Staaten-Geschichte. XXVster Band). Seite B a 19 e r 11. 1630. 18. Sept. Königliche Befanntmachung, die - mit dem Großherzogthum Hessen abgeschlossene Webereinkunft wegen gegenseitiger Auslieferung der Deserteure und Militárpflichtigen betreffend. 589 B r n uur ch we i g. 1830. 22. Juli. Herzogl. Verordnung, den mit dem Königreiche Sachsen, dem Königreiche Hannover, dem Kur fürstenthume Hessen, den Großherzogthümern Sachsen - Weimar - Eisenach und Oldenburg, dem Herzogthume Nasau und den freien Stadten Bremen und Frankfurt am Main unterm 11. Oktober 1829 abgeschlossenen Vertrag über die Beförde: rung des gegenseitigen Handels und Verfehrs betreffend. 384 1830. 22. Juli. Herzogl. Bekanntmachung, die mit dem Großberzogthume Sachsen-Weimar-Eisenat auf den Grund des mit den vorbenannten Staaten am obigen Tage abge: schlossenen Vertrages über die Beförderung des gegenseitigen -Handels und Verkehrs getroffene Uebereinkunft wegen gegen: seitiger Bewilligung von Abgabenerleichterung betreffend. 386 Vertrag mit Hannover, Kurhessen und Oldenburg, über die Annahme eines gleichmäßigen und gemeinsqaftlichen Ein: gangs- Ausgangs- und Verbrauchsabgabensystems. Siehe Hannover, Då ne mark. Freizügigkeit mit Desterreich. Siehe Desterreich: |