Grundgesetze lösen sich auf der festesten Staaten, Besitzer, Freund sich los von Freund; so lös't sich Liebe von Liebe. GÜTHE Zweyter Theil. Hamburg, bey Friedrich Perthes. 180 3. V. Recefs der aufserordentlichen Reichs - Deputation. eines Demnach zu Beendigung des zwischen Kaiserl. Majestät und dem Deutschen Reiche dann der Französischen Republik andern Theils - ausgebrochenen Kriegs, zufolge 20sten Artikels des am 17ten October. 1797 geschlossenen Friedens zu Campo - Formio noch in demselbigen Jahre ein FriedensCongrefs zwischen Allerhöchstgedachter Sr. Kaiserl. Majestät und einer dazu ernannten aufserordentlichen Reichsdeputation einer, -dann den Bevollmächtigten der Französischen Republik andrer Seits zu Rastadt eröffnet worden, auch daselbst die Unterhandlungen bereits so weit gediehen, dafs im Namen des A Deutschen Reichs in die Ueberlassung der Lande der linken Rheinseite nicht nur gewilligt, sondern auch wegen des dadurch auf solcher Rheinseite entstehenden Verlustes die Grundlage der Entschädigung durch Säcularisationen angenommen, diese Friedensunterhandlungen aber durch den Wiederausbruch der Feindseligkeiten unterbrochen worden: so ist zwar nachher am 9ten Febr. 1801 von Sr. Kaiserl, Majestät mit dem ersten Consul der Französischen Republik auch Namens. des Deutschen Reichs, unter Beziehung auf die bey dem vorhergegangenen Rastadter Congresse von der Reichsdeputation schon verwilligte Basis, Friede zu Lüneville geschlossen, dieser Friedensschlufs auch von Churfürsten, Fürsten und Ständen unter reichsoberhauptlicher Mitwirkung am 7ten März 1801 wirklich genehmigt, jedoch sind in diesem Friedensschlusse selbst einige Gegenstände auf weitere Erörterung ausgesetzt worden; indem nicht nur die im 5ten Art. dem Herrn Grofsherzoge von Toscana zugesagte Entschädigung in Deutschland keine nähere Bestimmung daselbst erhalten, son dern auch vermöge des 7ten Art. die Entschädigungen der erblichen Reichsstände in Gemäfsheit der schon erwähnten zu Rastadt aufgestellten Grundsätze noch bestimmt werden sollten. Nachdem nun ferner von Sr. Kaiserl Majestät zu Vollziehung dieser Artikel,. sogleich nach geschehener Mittheilung des Friedens von Luneville, an die allgemeine Reichsversammlung durch ein eignes Kaiserl. Commissions Decret vom 3ten März ein weiteres Reichsgutachten über die reichs, ständische Mitwirkungsart zur gänzlichen Berichtigung des Reichsfriedensgeschäftes verlangt, dieses Reichsgutachten auch den 2ten Oct. 1801 dahin, dafs hiezu eine abermalige aufserordentliche Reichsdeputation, bestehend aus 8 Mitgliedern, und zwar |