Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und LänderKaiserlich-Königliche Hof- und Staatsdruckerei, 1909 - Austria |
From inside the book
Results 6-10 of 98
Page 251
... ordentliche ( sei es mit einjähriger oder mit zweijähriger Verwendungsdauer ) und für das außerordentliche Erfordernis verwendet werden . Artikel III . Zur Bestreitung der im Artikel I bewilligten Staatsausgaben werden die im zweiten ...
... ordentliche ( sei es mit einjähriger oder mit zweijähriger Verwendungsdauer ) und für das außerordentliche Erfordernis verwendet werden . Artikel III . Zur Bestreitung der im Artikel I bewilligten Staatsausgaben werden die im zweiten ...
Page 254
... ordentliche mit der Verwendungsdauer bis Ende Dezember 1909 1910 1910 i n Kronen 11,300.000 184.416 149.970 ... ordentliche außer ordentliche mit der 254 XLVI . Stück . 96. Finanzgesch vom 29. Juni 1909 . 45.
... ordentliche mit der Verwendungsdauer bis Ende Dezember 1909 1910 1910 i n Kronen 11,300.000 184.416 149.970 ... ordentliche außer ordentliche mit der 254 XLVI . Stück . 96. Finanzgesch vom 29. Juni 1909 . 45.
Page 255
Austro-Hungarian Monarchy. Paragraph Kapitel Titel 7 Staatsausgaben ordentliche außer ordentliche mit der Verwendungsdauer bis Ende Dezember 1909 1910 1910 i n Kronen Summe 1 1 Zentralleitung . VII . Ministerium des Innern . Zentrale . 2 ...
Austro-Hungarian Monarchy. Paragraph Kapitel Titel 7 Staatsausgaben ordentliche außer ordentliche mit der Verwendungsdauer bis Ende Dezember 1909 1910 1910 i n Kronen Summe 1 1 Zentralleitung . VII . Ministerium des Innern . Zentrale . 2 ...
Page 256
... ordentliche außer- ordentliche mit der Verwendungsdauer bis Ende Dezember 1909 1910 1910 in R ronen Summe 240.000 240.000 18,627.615 160.719 18,788.334 2.700 2.700 40.000 40.000 3. Staatsbeitrag zu den Kosten der Er- weiterung der ...
... ordentliche außer- ordentliche mit der Verwendungsdauer bis Ende Dezember 1909 1910 1910 in R ronen Summe 240.000 240.000 18,627.615 160.719 18,788.334 2.700 2.700 40.000 40.000 3. Staatsbeitrag zu den Kosten der Er- weiterung der ...
Page 257
... ordentliche außer ordentliche mit der Verwendungsdauer bis Ende Dezember 1909 1910 1910 in Kronen 317.487 5.008 4.500 1. Aufstellung eines Überflurhydranten im Statthaltereiarchivgebäude in Graz 2. Installation der Wasserleitung im ...
... ordentliche außer ordentliche mit der Verwendungsdauer bis Ende Dezember 1909 1910 1910 in Kronen 317.487 5.008 4.500 1. Aufstellung eines Überflurhydranten im Statthaltereiarchivgebäude in Graz 2. Installation der Wasserleitung im ...
Contents
66 | |
81 | |
89 | |
105 | |
117 | |
123 | |
126 | |
150 | |
163 | |
177 | |
208 | |
211 | |
223 | |
233 | |
245 | |
261 | |
266 | |
267 | |
268 | |
269 | |
275 | |
278 | |
279 | |
284 | |
287 | |
297 | |
300 | |
303 | |
305 | |
309 | |
313 | |
316 | |
330 | |
338 | |
371 | |
382 | |
386 | |
390 | |
392 | |
401 | |
409 | |
435 | |
443 | |
457 | |
463 | |
471 | |
486 | |
487 | |
499 | |
505 | |
521 | |
525 | |
561 | |
576 | |
577 | |
587 | |
600 | |
641 | |
648 | |
651 | |
653 | |
693 | |
706 | |
748 | |
749 | |
777 | |
781 | |
783 | |
Other editions - View all
Common terms and phrases
25 Stüd Abänderung Abfertigung Absender Alinea Amtes Anstalt Article Artikel Ausgabe Ausgegeben und versendet Bahn Beförderung Behörde besondere Bestimmungen Betrag betreffend Betriebe ohne Verwendung Betriebe unter Verwendung beziehungsweise Biliński m. p. Börsen Wien Bukowina contractants Dalmatien detto Dezember Dienst Dienstaltersklasse Einberufung Einlösung Einzelne Jahrgänge Eisenbahn Ende Dezember 1909 Entrichtung Ermächtigung Expositur Falle Frachtbrief Galizien Gebühren gemäß Gesellschaft Gesezes Gewerbe Grund Handelsministeriums Hauptzollamt iſt Jahre Jänner Kapitel Titel Klaſſe Königreiche und Länder Konzession Kosten Kronen Kundmachung lichen Lieferung Lokalbahn März Maßgabe Ministeriums Mitglieder muß Nachlaß Nordwestbahn öffentlichen österreichischen österreichischen Nordwestbahn Papier politischer Bezirk Post Postoffizianten priv Prozent Prüfung R. G. Bl Rate Reichsgesetzblatt Reichsrate Reichsrate vertretenen Königreiche Reichsstraße Rizinusöl sonstigen sowie Staats Staats-Eisenbahn-Gesellschaft Staatsbeitrag Staatsdruckerei in Wien Stationen Stück Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn Summe Titel t. t. Staatsverwaltung Tarif Tierseuchen Triest Übereinkommen ungarischen Verordnung verpflichtet verwaltung Verwendung von Motoren Verwendungsdauer bis Ende Verzollung Vorschriften Weiskirchner m. p. Wiener Börse Zahlung Zollamt
Popular passages
Page 724 - Inhalt; oder 2. in Blechgefäßen von höchstens 75 Kilogramm brutto, welche oben und unten durch eiserne Bänder verstärkt sind. Derartige Gefäße müssen entweder von geflochtenen Körben oder Kübeln umschlossen oder in Kisten mit Stroh, Heu, Kleie, Sägemehl, Infusorienerde oder anderen lockeren Substanzen verpackt sein; oder 3. in Glasgefäßen, die in starke Holzkisten mit Stroh, Heu, Kleie, Sägemehl, Infusorienerde oder anderen lockeren Substanzen eingefüttert sind.
Page 171 - Wohnsitz haben, ihnen wegen ihrer Eigenschaft als Ausländer oder deswegen, weil sie keinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inlande haben, eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, unter welcher Benennung es auch sei, nicht auferlegt werden.
Page 167 - Entscheidung die Rechtskraft erlangt hat; 3. ob der entscheidende Teil der Entscheidung in der Sprache der ersuchten Behörde oder in der zwischen den beiden beteiligten Staaten vereinbarten Sprache abgefaßt...
Page 724 - Produkte in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt werden, so müssen die Behälter dicht verschlossen, wohl verpackt und in besondere, mit starken Vorrichtungen zum bequemen Handhaben versehene Gefäße oder geflochtene Körbe eingeschlossen sein.
Page 722 - Ausserdem müssen dieselben mit der Firma oder der Marke der Fabrik, aus welcher die Sprengstoffe herrühren, bezeichnet sein, oder eine von der Zentralbehörde gebilligte und öffentlich bekannt gemachte Bezeichnung der Fabrik tragen.
Page 722 - Gegenstände müssen auf dem Fahrzeuge in einem abgeschlossenen Räume, welcher bei Dampfschiffen möglichst weit von den Kesselräumen entfernt ist, unter Deck fest verstaut werden. Hierbei dürfen Tonnen nicht aufrecht gestellt werden, müssen vielmehr gelegt und durch u* 18S5 Holzunterlagen gegen jede rollende Bewegung verwahrt werden.
Page 171 - Vollstreckung betrieben wird, für vollstreckbar erklärt. Die für die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung zuständige Behörde hat ihre Prüfung darauf zu beschränken: 1. ob nach dem Gesetze des Landes, wo die Verurteilung ausgesprochen ist, die Ausfertigung der Entscheidung die für ihre Beweiskraft erforderlichen Bedingungen erfüllt; 2.
Page 722 - Benützung dem Publikum nicht zugänglich sein und ist, wenn ausnahmsweise das Aus- und Einladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest- und hochstehenden Laternen zu erleuchten.
Page 751 - Wenn zwischen den vertragschließenden Teilen über die Auslegung oder Anwendung der Tarife des gegenwärtigen Vertrags (Anlage A und B) oder über die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel hinsichtlich der tatsächlichen Handhabung der sonstigen in Kraft befindlichen Vertragstarife eine Meinungsverschiedenheit entsteht, so soll dieser Streit auf Verlangen des einen oder des anderen Teils durch Schiedsspruch erledigt werden.
Page 717 - Kamin in einer Linie oder nahezu in einer Linie sieht und wenn bei Nacht jedes der beiden Schiffe in solcher Stellung sich befindet, daß beide Seitenlichter des ändern Schiffes zu sehen sind.