Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni - Page 264by Ferdinand Walter - 1862 - 599 pagesFull view - About this book
| Otto Franklin - 1882 - 206 pages
...Deutschland während des Mittelalters, 1866. 3. Bisher geltendes neueres Recht. Preussische V.-U. Art. 12: Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Württemb. Verfassungsurkunde §. 27. Abs. 2 in älterer Fassung: den vollen Genuss der staatsbürgerlichen... | |
| Johann Caspar Bluntschli, Edgar Loening - State, The - 1885 - 706 pages
...Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und offentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuss der...ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." Oes t errei ch isches Staatsgrundgesetz vom '21. Dezember 18G7 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger,... | |
| Paul Majunke - 1886 - 824 pages
...häuslichen und öffentlichen Religions-Uebungen wird gewährleistet. Der Genuß der bülgeilichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von...Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit lein Abbruch geschehen. Art. 7. Die evangelijche und die römisch-katholische Kirche, sowie jede andere... | |
| Aemilius Ludwig Richter - Canon law - 1886 - 1476 pages
...wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig vom religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit lein Abbruch geschehen." (Ocffentliche Religionsübung bezeichnet in diesem Vf. -Art. nur den Gegensatz... | |
| Düsseldorfer Geschichtsverein - Düsseldorf (Germany) - 1888 - 520 pages
...Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850, speciell durch die Bestimmung: „Alle Preussen sind vor dem Gesetze gleich, der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse" endgiltig geregelt wurde. Der Versuch des Abgeordneten Wagener und Genossen , auf die Aufhebung der... | |
| Elmer Ellsworth Brown - Church and education - 1890 - 64 pages
...„Art. 12. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen...durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch gesehen. ') Hinschius: Allgemeine Darstellung der Verhältnisse voii Staat und Kirche. Freiburg i.... | |
| Bernhard Hübler - Canon law - 1893 - 116 pages
...Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniß. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Art. 13. „Die Religionsgescllschllflen, sowie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Koruorationsrechte haben,... | |
| Georg Frommhold - Germany - 1894 - 254 pages
...unstatthaft. art. 12: Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen...der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. art. 53: Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäss, erblich in dem Mannsstamme des Königlichen... | |
| Josef Schrattenholz - Antisemitism - 1894 - 686 pages
...Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuss der...ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." Zu diesem Grundsatz der heutigen civili«irten Nationen bekenne ich mich noch und halte mich verpflichtet,... | |
| Wilhelm Altmann - Constitutional history - 1897 - 332 pages
...Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Religionsgesellschaften, sowie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korporationsrechte haben,... | |
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