Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni - Page 264by Ferdinand Walter - 1862 - 599 pagesFull view - About this book
| Friedrich Meinecke - Germany - 1908 - 518 pages
...jede andere Gesellschaft im Staate c gestrichen. Vgl. Pastor, A. Reichensperger I, 260 f. ') Art. II: »Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehene, war ein nur milder Ersatz dafür. s) Wippermann, Allgem. deutsche Biogr. 17» 5°'*) Rintelen... | |
| Hermann Donner - Catholics in Prussia - 1909 - 246 pages
...31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübuog wird gewährleistet Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. M) Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staate?, welche mit der... | |
| Rudolf Roske - Deutsche Nationalversammlung - 1910 - 130 pages
...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und der Teilnahme an irgendeiner Religionsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art 12. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet... | |
| Hans von Zweidineck-Südenhorst - 1905 - 524 pages
...Religionsgesellschaft. Den bürgerlichen und Oesterreichs Wiedergeburt und Preußens Refvrmversuche. 55 staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. — Art. 16. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe wird durch deren Abschließung vor den dazu bestimmten Zivilstandsbeamten... | |
| Richard Schmidt, Adolf Grabowsky - Political science - 1914 - 780 pages
...insoweit hierher, als es sich um ihre „Ausübung" handelt. Denn Art. 12 S. 3 sagt ausdrücklich: „Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen" (vgl. S. 228 ff.), aber auch nur insoweit (s. unten). Anders liegt die Sache beim Art. 8, der ausdrücklich... | |
| Wilhelm Altmann - Prussia (Germany) - 1915 - 894 pages
...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und der Teilnahme an irgendeiner Religionsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 12. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet... | |
| Georg Mehlis, Richard Kroner - Philosophy - 1917 - 336 pages
...aber findet eine Grenze an dem Korrelatsatze, den die Preuß. Verf.Urk. a. 1 2 in die Worte kleidet : »Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.« Nun bestimmt das Staatsgesetz nach heutiger Auffassung souverän, was bürgerliche oder staatsbürgerliche... | |
| Georg Mehlis, Richard Kroner - Philosophy - 1917 - 340 pages
...aber findet eine Grenze an dem Korrelatsatze, den die Preuß. Verf.Urk. a. 12 in die Worte kleidet: »Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.« Nun bestimmt das Staatsgesetz nach heutiger Auffassung souverän, was bürgerliche oder staatsbürgerliche... | |
| Carl Mirbt - Church history - 1924 - 692 pages
...1912. Art. 12. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen...Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten 45 darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. — 13. Die Religionsgesellschaften,... | |
| Rudolf Hilferding - Political science - 1925 - 602 pages
...ist durch das Staatsgesetz und die auf ihm beruhenden Pflichten beschränkt, nicht umgekehrt." Oder: „Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Das alles kann und muß ganz objektiv festgestellt werden, obwohl diejenigen, die es tun, sich damit... | |
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