Das Reichsgesehblatt erscheint seit dem 1. April 1922 in zwei gesonderten
Teilen: »Reichsgefeßblatt Teil I« und »Reichsgeseßblatt Teil II«.
1. Internationale Übereinkommen und dergleichen sowie vertragliche Ab-
kommen zwischen Reich und Ländern, auch soweit sie als Geset ver
kündet sind.
2. Veröffentlichungen, die betreffen:
a) Reichshaushaltsgefeße und Ortsklassenverzeichnisse,
b) den gewerblichen Rechtsschuß und das Urheberrecht,
c) innere Angelegenheiten der Wehrmacht,
d) den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtverkehr (See- und Binnenschiff-
fahrt) und die Verwaltung der Reichswasserstraßen,
e) Angelegenheiten der Kohlen oder Kaliwirtschaft und der Reichs-
wirtschaftsstellen aus dem Geschäftsbereiche des Reichswirtschafts-
ministeriums,
f) innere Angelegenheiten des Reichstags und des Reichswirtschaftsrats,
g) Angelegenheiten der Reichsbank und der Privatnotenbanken.
Alle übrigen Veröffentlichungen erscheinen in Teil I. Teil I enthält
außerdem fortlaufend Inhaltsangaben über die in Teil II erschienenen
Veröffentlichungen.
Das Sachverzeichnis für Teil I umfaßt auch den Teil II; ein besonderes
Sachverzeichnis für Teil II wird nicht ausgegeben.
Gedruckt in der Reichsdruckerei
Zu beziehen durch alle Postanstalten