Vorbemerkung. Die Handels- und Schiffahrtsverträge Deutschlands mit dem Auslande sind bereits in amtlichen, die Zeiträume von 1851 bis 1872 und von 1872 bis 1897 um= fassenden Sammelwerken vereinigt. In diese Sammlungen sind aber nur Verträge aufgenommen, welche der Deutsche Zollverein und das Deutsche Reich abgeschlossen haben. Derartige Verträge bestehen nicht mit Dänemark, Schweden-Norwegen und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Grundlage der handelspolitischen Beziehungen dieser Staaten zum Reiche bilden vielmehr ältere Verträge mit einzelnen deutschen Staaten. Diese Verträge finden sich in den Geseßsammlungen zerstreut vor und sind nur zum Theil in anderen Sammelwerken abgedruckt. Ihre Zusammenfassung zur vorliegenden Sammlung entspricht deshalb dem Bedürfnisse. Inhaltsverzeichniß. Handelsvertrag mit Preußen vom 17. Juni 1818 Konvention wegen Erneuerung des vorstehenden Vertrags. Vom Auszug aus dem Wiener Friedensvertrag vom 30. Oktober 1864 Auszug aus dem Vertrage zwischen Oesterreich und Rußland Auszug aus dem Vertrage zwischen Dänemark einerseits und Preußen sowie verschiedenen anderen Mächten andererseits über die Ablösung des Sundzolls, vom 14. März 1857 Gegenseitige Handels- und Schiffahrts-Deklaration zwischen Däne- mark und Oldenburg vom 31. März 1841. Schweden und Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Preußen vom 14. März 1827 Norwegen. Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Hamburg vom 1. Mai 1841 Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Bremen vom 1. Mai 1841 Gegenseitige Handels- und Schiffahrtsdeklaration zwischen Schweden-Norwegen und Oldenburg vom 1. April 1843 49 Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Mecklenburg-Schwerin Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Lübeck vom 14. September 58 |